Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Idar-Oberstein für Benjamin Heiko und Anetta Damm, Jupiter Straße 53, 3015 BERN, SCHWEIZ
Aushang seit 10.05.2022
Finanzamt Idar-Oberstein für Nikolaus Michael Walter Kirsten, Weierbach, Im Nachen 3, 55743 Idar-Oberstein
Aushang seit 09.05.2022
Finanzamt Idar-Oberstein für Moshe Schwarzmann, Apor-Str. 6/6, TEL AVIV, ISRAEL
Aushang seit 05.05.2022
Finanzamt Idar-Oberstein für Robinson Road 1, App. 23, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Aushang seit 05.05.2022